Schul- und Hausordnung

In dieser Schul- und Hausordnung wird beschrieben, wie wir uns die Organisation und das Verhalten an unserem „Arbeitsplatz – Schule“ vorstellen, damit sich alle, die hier tätig sind, wohlfühlen. 

Unser Ziel ist ein möglichst erfolgreicher und reibungsloser Ablauf des Schullebens, also ein von Toleranz, Respekt und gegenseitiger Achtung gekennzeichnetes Miteinander.

Weitere wichtige Zielsetzungen in diesem Schuljahr sind für jede Schülerin und jeden Schüler der bestmögliche Abschluss der Pflichtschule, die Entscheidung für die entsprechende Berufs- und Ausbildungswahl und die beste Vorbereitung auf die zu erwartenden Anforderungen.

Umgang miteinander

Wir alle wollen uns hier wohlfühlen. Das erreichen wir durch

  • die Art, wie wir miteinander umgehen und reden,
  • das Bemühen, aufeinander zu hören und Schwierigkeiten im Gespräch zu bewältigen,
  • die Bereitschaft, die bekannten Richtlinien einzuhalten und zu erkennen.

Wir gehen daher davon aus, dass Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme und Respekt voreinander jeder gerne selber in Anspruch nehmen möchte und sich daher auch selbst darum bemühen muss.

Umgang mit schulischen Einrichtungen

Schule kostet viel Geld. Schulneubauten, Einrichtungsgegenstände, Reparaturen, Unterrichtsmaterialien und Schulbücher werden aus Steuergeldern finanziert. Je nach Schultyp und Schulart liegen diese Kosten immerhin zwischen 3.000,- und 6.000,- für eine Schülerin/einen Schüler im Jahr! 

Es ist daher selbstverständlich, dass wir in unserer Schule mit allen Einrichtungen und Materialien sorgfältig umgehen.

Für mutwillige und fahrlässige Beschädigungen wird vom Schüler und den Erziehungsberechtigten Ersatz geleistet.

Verhalten im Schulhaus

Das Tragen von Hausschuhen ist Pflicht. Es erleichtert die Reinigung und ist hygienischer! Da die Klassen täglich gereinigt werden, sind nach dem Vormittagsunterricht die Sessel auf die Tische zu stellen und die Bankfächer auszuräumen. Auch durch achtlos weggeworfene Kaugummis werden Sachwerte beschädigt, und die Reinigung ist mühselig.

Die Reinhaltung der sanitären Anlagen, der Gänge und Gruppenräume gehört zum Minimum an gegenseitiger Rücksichtnahme!

Sicherheit und Jugendschutz

Aus Sicherheitsgründen darf ein Schüler/eine Schülerin während des Unterrichts das Schulhaus nur nach Verständigung der Erziehungsberechtigten verlassen. Zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht besteht seitens der Schule keine Aufsichtspflicht.

Gefährliche Gegenstände dürfen in die Schule nicht mitgenommen werden.

In der Schule und im Schulbereich besteht für die SchülerInnen absolutes Alkohol- und Rauchverbot.

Dies gilt auch für alle schulischen und schulbezogenen Veranstaltungen.

Die LehrerInnen haben während der Schulzeit die Aufsicht und Verantwortung und werden die Erziehungsberechtigten bei Übertretung dieses Verbotes verständigen.

Wertgegenstände

Es wird dringend geraten, keine Wertgegenstände oder größere Geldbeträge in die Schule mitzunehmen. Die Schule übernimmt dafür keine Haftung.

Den SchülerInnen werden Garderobekästchen gegen Einsatz zur Verfügung gestellt.

Pünktlichkeit

Pünktlichkeit ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf im Schulalltag.
Wiederholtes Zuspätkommen führt zu einer Verständigung der Erziehungsberechtigten.
Bei Schulveranstaltungen, z. B. Betriebserkundungen und Lehrausgängen, ist pünktliches Eintreffen ganz besonders wichtig. Der Zeitpunkt der Abfahrt von zu Hause muss daher rechtzeitig überlegt werden.

Fernbleiben vom Unterricht

Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur im Falle einer gerechtfertigten Verhinderung (z.B. Erkrankung, gerechtfertigte Verhinderung) zulässig. Der Klassenvorstand ist unverzüglich zu verständigen. In bestimmten Fällen kann auch die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt werden.

Versäumtes ist unmittelbar nach dem Fernbleiben selbstständig nachzuholen, um den persönlichen Erfolg nicht zu gefährden.

Eine längerfristige Schonung oder Befreiung vom Turnunterricht kann nur der Schularzt aussprechen. Ärztliche Atteste müssen von diesem bestätigt werden.

Mobiltelefone in der Schule

Was in vielen Betrieben für die dort beschäftigten Arbeitnehmer gilt, gilt auch in unserer Schule: SchülerInnen müssen ihre Handys während der Unterrichtszeit ausschalten.

Handys, die in der Schule abhandenkommen, werden weder von der Schule noch vom Schulerhalter ersetzt.

Wir wünschen ein erfolgreiches Schuljahr!

Ein gutes Miteinander wünscht der Schulgemeinschaftsausschuss

der FMS 10